Bezug:
a) Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I) v. 7. April 1994 (Nds. GVBl. S. 197, SVBl. S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung v. 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. S. 89, SVBl. S. 330) – VORIS 224100141 –
b) RdErl. „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (EB-AVO-Sek I)“ v. 19.11.2003 (SVBl. 2004 S. 16, 55), zuletzt geändert durch RdErl. v. 3.5.2016 (SVBl. S. 332) – VORIS 22410 –
c) Bek. d. MK „Termine für die Abschlussprüfungen 2020 im Sekundarbereich I“ v. 16.4.2018 – 32/34/33 – 83214 (SVBl. S. 300)
d) RdErl. „Abschlussprüfungen 2020 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona- Virus) v. 13.3.2020 – 33-83212/4-02/20
e) Bek. d. MK „Schriftliche Abschlussprüfungen 2020; Informationen zum Ablauf, zur Übertragung und technischen Verarbeitung der Aufgaben sowie zur Rückmeldung der Ergebnisse“ v. 25.2.2020 – 33.6-Logistikstelle
Aufgrund des veränderten Schulbetriebes in Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist es zur Sicherstellung einer angemessenen Prüfungsvorbereitung der Schülerinnen und Schüler notwendig, die Prüfungen zum Erwerb
– des Hauptschulabschlusses und des Abschlusses der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen am Ende des 9. Schuljahrgangs sowie
– des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss, des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss und des Erweiterten Sekundarabschlusses I am Ende des 10. Schuljahrgangs an Hauptschulen, an Realschulen, an Oberschulen, an Integrierten Gesamtschulen, am Haupt-schul- und Realschulzweig der Kooperativen Gesamtschulen und an Förderschulen sowie
– des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss und des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss am Ende des 11. oder 12. Schuljahrgangs sowie
– des Erweiterten Sekundarabschlusses I am Ende des 12. Schuljahrgangs an Freien Waldorfschulen für das Schuljahr 2019/2020 wie folgt neu zu regeln:
Die Termine für die zentralen Abschlussarbeiten gemäß Bezugserlass zu c werden wie folgt neu festgesetzt:
1. Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung (Haupttermin):
Mi, 20.05.2020: Deutsch
Di, 26.05.2020: Englisch
Do, 28.05.2020: Mathematik
2. Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher Aufgaben-stellung (Nachschreibtermin):
Mo, 08.06.2020: Deutsch
Mi, 10.06.2020: Englisch
Fr, 12.06.2020: Mathematik
3. Verbindliche mündliche Prüfungen im Fach Englisch
Die verbindliche mündliche Prüfung im Fach Englisch findet in der Zeit vom 04.05.2020 bis 18.05.2020 und vom 03.06.2020 bis zum 18.06.2020 statt. Es ist sicherzustellen, dass den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung verbleibt und diese in der Vorbereitung Unterstützung durch die Lehrkräfte erhalten.
4. Bekanntgabe der Vornoten und Prüfungsleistungen in den schriftlichen Prüfungsfächern
Die Bekanntgabe der Vornoten erfolgt für alle Fächer, für die keine Abschlussarbeit geschrieben wird, am Freitag, dem 05.06.2020, auf der Grundlage der bis dahin erbrachten mündlichen, schriftlichen und fachspezifischen Leistungen. Die Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsleistungen in Deutsch und Mathematik erfolgt bis zum 15.06.2020. Die Bekanntgabe der Prüfungsleistungen für das Fach Englisch er-folgt spätestens bis zum 19.06.2020.
5. Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern und zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern
Die Prüfungen in den mündlichen Prüfungsfächern und die zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern finden beginnend ab 15.06.2020 bis spätestens 30.06.2020 statt. Hierbei sind die in der Bezugsverordnung zu a festgelegten Fristen für die Meldung zur zusätzlichen mündlichen Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern (Nachprüfung) zu wahren. Mündliche Prüfungen können auch an einem Samstag stattfinden.
6. Beginn der schriftlichen Prüfungen
jeweils 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr
7. Ausgabe der Abschlusszeugnisse Sek I
Die Zeugnisausgabe erfolgt gemäß Bezugserlass zu c spätestens am 04.07.2020. Die Regelungen dieses Erlasses ersetzen die entsprechenden Regelungen des Bezugserlasses zu d. Die Schulleitungen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten unverzüglich und umfassend über die Veränderungen im Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen informiert werden. Diese Regelungen gelten vorbehaltlich weiterer Entwicklungen und Entscheidungen.